Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Priestewitz
über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP)
„Mobilheime Blattersleben“ der Gemeinde Priestewitz, OT Blattersleben
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Priestewitz hat in seiner Sitzung vom 25.10.2023 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Mobilheime Blattersleben“ der Gemeinde Priestewitz, OT Blattersleben beschlossen.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Baufläche für einen Beherbergungsbetrieb in der Gemarkung Blattersleben, Flurstücke 284 und 27/1 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung Februar 2024, in der Zeit
vom 08.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024
elektronisch auf der Homepage der Gemeinde Priestewitz unter https://www.priestewitz.de/de/bauleitplanung.html sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Priestewitz, Staudaer Straße 1, Zimmer 106, 01561 Priestewitz zu den folgenden Zeiten:
Montag | 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Dienstag | 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Donnerstag | 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Freitag | 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr. |
Hinweise:
Stellungnahmen zum Planvorentwurf sollen vorrangig elektronisch an gemeinde@priestewitz.de abgegeben werden.
Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können außerdem während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Gemeindeverwaltung zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Gemeinderat.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.