Wir freuen uns, Sie in unserem Einwohnermeldeamt zu begrüßen. Hier finden Sie wichtige Informationen und ausgewählte Formulare.

 

Laut §1 des Personalausweisgesetze (PAuswG) ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald er 16 Jahre  ist und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhält.

Benötigte Dokumente:          

Bei Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtiget Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Bitte erfragen Sie in diesem Fall bei Antragsstellung ein Formular zur Vollmachtgabe.

Für die Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren ist zudem Folgendes zu beachten:

  • Zur Antragstellung müssen beide Elternteile anwesend sein. Sollte dies nicht möglich sein, so ist die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils sowie eine Kopie seines Ausweises vorzulegen.

Die Ausstellungszeit des Personalausweises beträgt ab Antragsstellung zwischen zwei bis drei Wochen. Der Personalausweis besitzt für Personen über 24 Jahren eine Gültigkeit von 10 Jahren, Personen unter 24 Jahren erhalten einen Personalausweis mit 6-jähriger Gültigkeit.

Einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Dieser kann bei Verlust des Personal­aus­weises oder als Ersatz für den Personalausweis, wenn dieser noch bei der Bundesdruckerei in Arbeit ist und dringend ein Dokument benötigt wird, ausgestellt werden. Der vorläufige Ausweis wird mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt. Die Beantragung eines Personalausweises sollte in dieser Zeit erfolgen.

Deutsche Staatsangehörige die in die Bundesrepublik Deutschland ein- oder aus dieser ausreisen wollen, sind laut §1 des Passgesetzes (PassG) zur Mitführung eines gültigen Pass verpflichtet. In verschiedenen Ländern (vornehmlich EU-Staaten) kann auch ein Personalausweis als Passersatz genügen. Informationen hierzu erfragen Sie bitte im Reisebüro bzw. bei diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Länder.

Benötigte Dokumente:          

  • bisheriger Reisepass, falls vorhanden oder Personalausweis: Ein alter Reisepass wird bei der Aushändigung des neuen Reisepasses eingezogen und ver­nichtet.
  • Personenstandsurkunde:
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschie­den oder verwitwet sind
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (Frontalaufnahme):
    Bitte beachten Sie die speziellen Anforder­ungen an das Passfoto

Bei Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtiget Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Bitte erfragen Sie in diesem Fall bei Antragsstellung ein Formular zur Vollmachtgabe.

Für die Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren ist zudem Folgendes zu beachten:

  • Zur Antragstellung müssen beide Elternteile anwesend sein. Sollte dies nicht möglich sein, so ist die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils sowie eine Kopie seines Ausweises vorzulegen.

Die Ausstellungszeit des Reisepasses beträgt ab Antragsstellung zwischen vier bis sechs Wochen.

Es besteht zudem die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser ist in circa vier Tagen abholbereit. Für die Ausstellung eines Express-Reisepasses entstehen höhere Kosten, die Sie bitte der Gebührenübersicht entnehmen.

Der Reisepass besitzt für Personen über 24 Jahren eine Gültigkeit von 10 Jahren, Personen unter 24 Jahren erhalten einen Personalausweis mit 6-jähriger Gültigkeit.

Gemäß §1 des Passgesetzes (PassG) benötigen auch Kinder von Geburt an für Auslandsreisen ein eigenes Ausweisdokument. Eine Eintragung des Kindes in den Reisepass der Sorgeberechtigten ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich. Kinder unter 12 Jahren können einen Kinderreisepass als Reisedokument erhalten. Dieser wird jedoch nicht in allen Staaten als Einreisdokument anerkannt. Es empfiehlt sich daher bei Planung einer Auslandsreise rechtzeitig über die Einreisebestimmungen (Art des Einreisedokumentes, Gültigkeit) des jeweiligen Landes zu informieren.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach den Einreisebestimmungen des Reiseziels einen Personalausweis oder elektronischen Reisepass. Bitte beachten Sie bei der Beantragung eines dieser beiden Dokumente die jeweiligen Bestimmungen.

Benötigte Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (Frontalaufnahme):
    Bitte beachten Sie die speziellen Anforder­ungen an das Passfoto
    Das Foto sollte nicht älter als 3 Monate sein.
  • gegebenenfalls alter Kinderreisepass
  • Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils mit Kopie des Personalausweises/Reisepasses

Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses ist durch die Sorgeberechtigten  persönlich zu stellen. Sollte das Sorgerecht nur bei einem Elternteil liegen, so ist die Vorlage einer Negativbescheinigung erforderlich. Zur Antragstellung muss zudem auch das Kind anwesend sein.

Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Kinder ab dem 6. Lebensjahr den Antrag selbst unterschreiben.

Seit dem 01.01.2021 besitzt der Kinderreisepass eine Gültigkeit von 1 Jahr. Es besteht die Möglichkeit einen noch gültigen Kinderreisepass um ein weiteres Jahr zu verlängern. Für die Verlängerung gelten ebenfalls die Regelungen für die Beantragung des Kinderreisepasses (aktuelles biometrisches Foto, Zustimmungserklärung abwesender Elternteile inkl. Kopie des Personalausweises/Reisepass, Anwesenheit des Kindes).

Nach § 18 Abs. 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes können Sie bei der zuständigen Meldebehörde die gebührenpflichtige Ausstellung einer schriftlichen Meldebescheinigung beantragen.

Sie haben die Möglichkeit eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung zu beantragen.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname
  2. Frühere Namen
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Ordensname, Künstlername
  6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  7. derzeitige Anschrift, gekennzeichnet in Haupt- und Nebenwohnung

Die erweiterte Meldebescheinigung kann neben den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgende Daten enthalten:

  1. gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  2. derzeitige Staatsangehörigkeit
  3. frühere Anschriften
  4. Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
  5. Familienstand

Erforderliche Unterlagen:

  • bei persönlicher Beantragung: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Kopie Personalausweis
  • bei schriftlicher Beantragung: Antrag und Kopie Personalausweis

Die Meldebescheinigung wird bei persönlicher Beantragung in der Regel sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

Gebühren:

Einfache Meldebescheinigung 12,00 Euro
Erweiterte Meldebescheinigung 12,00 Euro
Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage Standesamt 12,00 Euro

Kostenfreie Meldebescheinigungen bei:

  • Vorlage einer Anforderung der Bescheinigung durch die Agentur für Arbeit oder das Versorgungsamt
  • Haushalts- oder Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der Kindergeldkasse
  • Melde- oder Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke

In diesen Fällen ist die Vorlage eines Nachweises erforderlich.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich. Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen. Der Betreuerausweis oder der Gerichtsbeschluss ist bei der Meldebehörde vorzulegen.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie sich mit Haupt- oder Nebenwohnung anmelden möchten. Die vorwiegend benutzte Wohnung ist Ihre Hauptwohnung. Jede weitere Wohnung ist Ihre Nebenwohnung. Bei der Bestimmung des Wohnungsstatus haben Sie kein Wahlrecht. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist, in welcher Wohnung Sie sich tatsächlich überwiegend aufhalten. Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Sie können jedoch eine Person beauftragen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen.

Bei jeder Anmeldung einer Wohnung ist eine schriftliche Erklärung des Wohnungsgebers (i. d. R. des Vermieters) zwingend notwendig (siehe Wohnungsgeberbestätigung). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend.

Benötigte Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, also seine Nebenwohnung abmelden möchte, muss diese bei der zuständigen Meldestelle des Hauptwohnsitzes abmelden.

Benötigte Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass

Hat ein Einwohner mehr als eine gemeldete Wohnung im Inland, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n ist/sind Nebenwohnung/en. Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, minderjährige und unter Betreuung stehende Personen.

Ändern sich die Aufenthaltszeiten und wird die bestehende Nebenwohnung jetzt überwiegend genutzt, wird sie zur Hauptwohnung. Dies ist der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

Dazu sprechen Sie bitte in Ihrem Bürgerbüro oder in Ihrer Meldestelle unter Vorlage aller Personaldokumente vor.

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen.

Informationen finden Sie auch im Internet unter Amt24/Familienpass.

Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden.

Voraussetzungen

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Beantragung

Der Familienpass wird durch das Einwohnermeldeamt ausgestellt.

Fristen

Die Gemeindeverwaltung kann den Familienpass bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres ausstellen.

Kosten

Keine

TIPP: Führen Sie den Familienpass und Ihren Ausweis mit sich und fragen Sie auch jeweils bei Ihrem Besuch vor Ort nach seiner Geltung!

 Dokument/Bescheinigung erforderliche Unterlagen Kosten Kosten
Personalausweis ab 24. Lebensjahr
  • Personenstandurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
  • alter Personalausweis
  • 1 biometrisches Lichtbild
37,00 € 10 Jahre
Personalausweis bis 24. Lebensjahr
  • Personenstandurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
  • alter Personalausweis
  • 1 biometrisches Lichtbild
22,80 € 6 Jahre
Personalausweis vorläufig
  • Personenstandurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
  • alter Personalausweis
  • 1 biometrisches Lichtbild
10,00 € 6 Jahre
Reisepass ab 24. Lebensjahr
  • Personenstandurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
  • alter Personalausweis
  • 1 biometrisches Lichtbild
60,00 € 10 Jahre
Expressreisepass ab 24. Lebensjahr
  • Personenstandurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
  • alter Personalausweis
  • 1 biometrisches Lichtbild
92,00 € 10 Jahre
Reisepass bis 24. Lebensjahr
  • Personenstandurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
  • alter Personalausweis
  • 1 biometrisches Lichtbild
37,50 € 6 Jahre
Expressreisepass bis 24. Lebensjahr
  • Personenstandurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
  • alter Personalausweis
  • 1 biometrisches Lichtbild
69,50 € 6 Jahre
Kinderreisepass
  • Personenstandurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
  • alter Personalausweis
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Zustimmungserklärung der Eltern

!!!ACHTUNG: nicht gültig für USA und andere Staaten!!!

13,00 € 1 Jahr max. bis 12. Lebensjahr
Verlängerung eines gültigen Kinderreisepasses
  • Personenstandurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
  • alter Personalausweis
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Zustimmungserklärung der Eltern

!!!ACHTUNG: nicht gültig für USA und andere Staaten!!!

6,00 € 1 Jahr max. bis 12. Lebensjahr
eID-Karte für EU-Bürger (zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion)
  • anerkannter, gültiger Pass oder Ausweisdokument
37,00 € 10 Jahre
Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • Personalausweis oder Reisepass
13,00 € 6 Monate
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Personalausweis oder Reisepass
13,00 € 6 Monate
Aufenthalts-, Meldebescheinigung oder sonstige Bescheinigungen
  • Personalausweis oder Reisepass
12,00 € 3 Monate
einfache Auskunft aus dem Melderegister
  • Nachweis berechtigtes Interesse
14,00 € -
erweiterte Auskunft aus dem Melderegister
  • Nachweis berechtigtes Interesse
25,00 € -