Vorbereitung Wahl der Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden auch in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeinde Priestewitz stellt eine Vorschlagsliste auf, aus welcher der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen wählt.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die
- in der Gemeinde wohnen
- am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden
- deutsche Staatsangehörige sind, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
Nicht zu Schöffen sollen Personen gewählt werden, die
- zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen welche ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann
- hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener
- in Vermögensverfall geraten sind
- gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet sind
- als gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer tätig sind
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse, gleich welcher Art, sind für das Amt nicht erforderlich.
Bewerbungen reichen Sie bitte bis zum 27.04.2023 an die Gemeindeverwaltung Priestewitz, Stauder Straße 1, 01561 Priestewitz ein.
Der Gemeinderat der Gemeinde Priestewitz entscheidet, wer von den Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird. Hierfür ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertreter erforderlich.
Das Bewerbungsformular erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Priestewitz bei Frau Gorisch, Zimmer 105, hier oder unter www.schoeffenwahl.de.
Nähere Informationen zum Schöffenamt sind in der Broschüre „Das Schöffenamt in Sachsen“ bzw. im Faltblatt „Informationen zu den Schöffenwahlen 2023“ zusammengestellt, welche Sie ebenfalls bei Frau Gorisch erhalten, unter dem Artikel bzw. im Internet unter www.publikationen.sachsen.de abrufen können.