Offener Brief an die Eltern zur Anpassung der Elternbeiträge zum 01.01.2024

 

Liebe Eltern unserer Kinder in unseren Kindereinrichtungen,

auf Grund der Änderung des Gesetzes über Kindertagesbetreuung mit Wirkung zum 01.08.2023 wurde der Personalschlüssel angehoben. Dadurch besteht für unsere Kindereinrichtungen nun die Möglichkeit zusätzliches Personal vorzuhalten. Die Einführung des zusätzlichen Personalschlüssels führt leider unweigerlich zu entsprechend höheren Personalkosten. Hinzu kommt der aktuelle Tarifabschluss, welcher ab März 2024 zu einer Kostensteigerung der Personalkosten um ca. 11 % führt. 

Die Kosten für sämtliche Einrichtungen werden somit im kommenden Jahr um ca. 240.000,- € im Vergleich zu 2022 ansteigen. 

Die Kosten für einen einzelnen Krippen- / Kita- / Hortplatz werden durch die Eltern (Elternbeiträge), durch den Freistaat Sachsen (Landeszuschüsse) und durch die Gemeinde (Gemeindeanteil) getragen. Die Landeszuschüsse wurden vom Freistaat Sachsen nach 3 ½ Jahren ohne Anhebung mit Wirkung zum 01.01.2023 bzw. 01.08.2023 angehoben. Diese Anhebung hat die Kostensteigerung der letzten Jahre nur zum Bruchteil abgefangen. Die Forderungen der Fach- und kommunalen Verbände auf eine gesetzliche festgeschriebene Dynamisierung der Landeszuschüsse blieben jedoch ungehört. Somit sind die Kostensteigerungen des kommenden Jahres allein durch die Gemeinde und Ihnen als Eltern zu tragen. Dabei verbleibt – trotz Anhebung der Elternbeiträge - der Großteil der Kostensteigerung (ca. 205.000,- €) bei der Gemeinde. 

Dennoch hat der Gemeinderat sich dazu entschieden die Elternbeiträge nicht bis zum möglichen Maximalbetrag, sondern nur moderat anzuheben, um Sie, liebe Eltern, nicht zu überfordern.

Sollte die Belastung durch die Elternbeiträge für Eltern nicht zumutbar sein, kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei dem Landkreis Meißen gestellt werden. Wenn die Prüfung des Antrages bestätigt, dass die Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist, werden die Elternbeiträge teilweise übernommen. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie in Ihrer Kindereinrichtung, über die Homepage des Landratsamtes Meißen www.kreis-meissen.de unter Formulare sowie auf unserer Homepage unter Kindertageseinrichtungen und Schulen. Sollten hierzu Fragen bestehen oder Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich auch gern an die Gemeindeverwaltung Priestewitz, Frau A. Schneider (03522-511410), wenden.

Informationen zu den Elternbeiträgen finden Sie hier.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Manuela Gajewi Bürgermeisterin