Schul- und Kita-Coronaverordnung
Die Schul- und Kita-Coronaverordnung ist zum 17.04.2022 ausgelaufen. Somit entfallen seit dem 18.04.2022 auch die Zutrittsbeschränkungen zu den Einrichtungen und die damit verbundene zweimalige Testpflicht pro Woche. Schulen können bis auf Weiteres eine freiwillige Testung mit Antigen-Schnelltests anbieten.
Weiterhin bestehen bleibt die Verpflichtung der Einrichtungen, einen Hygieneplan bzw. ein Hygienekonzept zu haben und dieses einzuhalten.
Kinder mit mindestens einem der typischen COVID-19-Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- u. Geschmacksverlust), sollten die Einrichtungen nicht Besuchen. Bei Auftreten dieser Symptome während der Betreuung in den Einrichtungen sind die betroffenen Kinder möglichst unverzüglich von den Personensorgeberechtigten abzuholen.
Um weiterhin den uneingeschränkten Regelbetrieb zu ermöglichen, und um Kinder und Beschäftigte vor Infektionen zu schützen, bitten wir um Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme in unseren Kindereinrichtungen.
Weiterführende, zusätzliche Hinweise erhalten Sie von den jeweiligen Einrichtungen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Kinderhausleitungen sowie die Schulleitung gern auch telefonisch zur Verfügung:
Grundschule Priestewitz Tel. 035249 / 71999 Kita Baselitz Tel. 035249 / 71204 Kita Böhla Bahnhof Tel. 035249 / 71220 Hort Lenz Tel. 035249 / 71348 Kita Priestewitz Tel. 03522 / 38818